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Häufig gestellte Fragen zu
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Auf dieser Website:
Switzerbank.com
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Ein kostenloses Suchportal mit Videoporträts von Schweizer Anlageberatern.
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Kann ich hier ein Schweizer Bankkonto eröffnen?
Nicht direkt. Wir selber (Switzerbank.com) sind keine Bank. Aber die in unserem Internetportal porträtierten Bankangestellten und Anlageberater (auch: Kundenberater, Private Banking Berater oder Vermögensverwalter) können Ihnen bei der Kontoeröffnung bei einer Schweizer Bank helfen. Es handelt sich ausschliesslich um Fachleute kontrollierter Schweizer Finanzinstitute.
Vorgehen:
1) Klicken Sie auf den Menupunkt «Banker finden».
2) Blättern Sie in der erhaltenen Personenauswahl und suchen Sie sich einen Anlageberater Ihrer Wahl – am besten einen Angestellten einer Bank. Klicken auf das linke der vier Symbole rechts neben dem Foto der ausgesuchten Person.
3) Im nun angezeigten Porträtfenster des Anlageberaters klicken Sie auf «Kontakt».
4) Kontaktieren Sie den Anlageberater per Telefon, E-Mail oder Fax. Er kann Ihnen bei der Kontoeröffnung weiterhelfen. Informieren Sie ihn, dass Sie seine Koordinaten bei Switzerbank.com gefunden haben.
Wer kann ein Schweizer Bankkonto eröffnen?
Grundsätzlich kann jede erwachsene Person ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen. Die Banken behalten sich jedoch das Recht vor, Kunden abzulehnen. So kann sich eine Bank z.B. weigern, mit so genannten «politisch exponierten Personen» eine Geschäftsbeziehung einzugehen, da solche Kunden für die Bank ein Reputationsrisiko darstellen können. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Bank Zweifel an der Herkunft der Gelder eines Antragstellers hat. Das Gesetz verbietet es den Schweizer Banken, Gelder entgegenzunehmen, wenn anzunehmen ist, dass diese krimineller Herkunft sind.
Quelle: www.swissbanking.org
Darf eine Firma ein Konto bei einer Schweizer Bank eröffnen?
Jede Firma, ob sie ihren Sitz im In- oder im Ausland hat, kann ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen. Hat sie ihren Sitz in der Schweiz, wird sie aufgrund eines Handelsregisterauszuges identifiziert. Die Bank kann diesen elektronisch beim Handelsregister abrufen. Ist sie nicht ins Handelsregister eingetragen, muss sie Statuten, Gesellschaftsverträge oder gleichwertige Dokumente vorlegen. Für Firmen mit Sitz im Ausland gilt grundsätzlich das Gleiche. Hat eine Firma ihren Sitz aber in einem Land, das kein Handelsregister kennt, muss sie ein gleichwertiges Dokument beibringen, das ihre Existenz nachweist. Handelsregisterauszüge oder gleichwertige Dokumente dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Ältere Ausweise dürfen zusammen mit einem Testat der Revisionsstelle, das nicht älter als 12 Monate ist, oder mit einem «Certificate of Good Standing» eingereicht werden.
Besondere Regeln gelten für Sitzgesellschaften. Darunter versteht das Schweizer Recht Firmen, die in ihrem Domizilstaat nicht einen Betrieb des Handels, der Fabrikation oder eines anderen nach Kaufmännischer Art geführten Gewerbes führen. Sie müssen neben den erwähnten Identifikationsdokumenten eine Erklärung darüber abgeben, wer an ihren Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist.
Quelle: www.swissbanking.org
Wie kann ich vom Ausland aus ein Schweizer Bankkonto eröffnen?
Zunächst ist anzumerken, dass die Schweizer Banken bei der Kontoeröffnung strikte Standards befolgen. Dabei spielt das Domizilland des Kunden keine Rolle. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht der Banken («Due Diligence») hat die Bank die Identität des Kunden mittels eines amtlichen Ausweises (z.B. eines Passes) zu prüfen. Verfügt die Schweizer Bank, für die Sie sich interessieren, über eine Tochtergesellschaft, Niederlassung oder Vertretung in Ihrem Land, können Sie allenfalls mit dieser Kontakt aufnehmen. Ist die Bank in Ihrem Land nicht vertreten, so wenden Sie sich bitte direkt an die Bank in der Schweiz. Diese wird Ihnen dann weitere Informationen erteilen.
Quelle: www.swissbanking.org
Kann ich ein Schweizer Bankkonto über das Internet eröffnen?
Nein, da es aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Verfahren zur Kundenidentifikation ausschliesslich online über das Internet durchzuführen. Derzeit müssen die Banken in der Schweiz die Identifikationsverfahren befolgen, die für die Eröffnung eines Kontos auf dem Korrespondenzweg gelten. In Befolgung der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB 03) prüft die Bank die Identität des Vertragspartners, indem sie sich eine echtheitsbestätigte Kopie eines Identifikationsdokuments (Pass, Identitätskarte, Führerausweis o.ä.) zustellen lässt. Die echtheitsbestätigte Kopie kann durch eine Niederlassung, Vertretung oder Konzerngesellschaft der Bank, eine Korrespondenzbank, einen Finanzintermediär, der von der Bank zu diesem Zweck speziell ausgewählt worden ist, oder einen Notar oder aber eine andere öffentliche Stelle ausgestellt werden, die solche Echtheitsbestätigungen üblicherweise ausstellt. Ausserdem überprüft die Bank die Wohnsitzadresse des Neukunden durch Postzustellung.
Quelle: www.swissbanking.org
Welche Fragen werden mir von der Schweizer Bank gestellt?
Die betreffenden Bankmitarbeiter müssen Ihnen zunächst einmal all jene Fragen stellen, die zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Sorgfaltspflicht der Banken notwendig sind. In diesem Zusammenhang werden Sie um einen Nachweis Ihrer Identität gebeten. Ausserdem wird die Identität des wirtschaftlich Berechtigten der Vermögenswerte festgestellt, sofern Sie solche im Auftrag einer anderen Person bei der Bank hinterlegen. Die Bankmitarbeiter können Sie ausserdem über die Herkunft der Gelder, die Art Ihrer Geschäftstätigkeit, Ihre finanziellen Verhältnisse und die von Ihnen üblicherweise getätigten Finanztransaktionen befragen.
Quelle: www.swissbanking.org
Welche Unterlagen muss ich der Schweizer Bank vorweisen?
Wie bereits erwähnt sind die Schweizer Banken verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Am besten eignet sich dazu ein persönliches Treffen. Auf jeden Fall wird die Bank zur Identifikation ein amtliches Ausweispapier wie beispielsweise einen gültigen Pass oder einen gleichwertigen amtlichen Fotoausweis verlangen. Unter Umständen wird auch ein Nachweis der Herkunft Ihres Vermögens verlangt, etwa ein Kaufvertrag, Belege einer ausländischen Bank, Nachweise der Veräusserung von Wertschriften etc.
Quelle: www.swissbanking.org
Kann ich ein anonymes Konto bei einer Schweizer Bank eröffnen?
Nein. Es gibt in der Schweiz keine anonymen Konten. Das Schweizer Recht verpflichtet die Banken, ihre Kunden zu kennen. Anonyme Schweizer Bankkonten existieren lediglich in der Vorstellung einiger Krimiautoren und Filmregisseure!
Quelle: www.swissbanking.org
Kann ich ein Nummernkonto bei einer Schweizer Bank eröffnen?
Das Verfahren zur Eröffnung eines Nummernkontos ist exakt dasselbe wie bei allen anderen Konten. Die Bank muss Ihre Identität überprüfen und den wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Nummernkonten sind keinesfalls anonym. Es handelt sich dabei lediglich um eine interne Sicherheitsmassnahme – die Identität des Kunden ist bei einem Nummernkonto nur einer kleinen Anzahl Angestellter innerhalb der Bank bekannt. Davon abgesehen aber ist ein Nummernkonto nicht geheimer als andere Konten. Nummernkonten sollten aber nicht für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr gebraucht werden. Gemäss internationalen Vergaben müssen in einem Zahlungsauftrag Name, Adresse und Kontonummer angegeben werden.
Quelle: www.swissbanking.org
Wird bei der Kontoeröffnung eine Minimaleinlage verlangt?
Die meisten Schweizer Banken verlangen für gewöhnliche Spar- bzw. Kontokorrentkonten keine Minimaleinlage. Anders verhält es sich bei einigen Privatbanken oder Banken, die das Private Banking (z.B. Portfolio-Management) anbieten.
Quelle: www.swissbanking.org
Muss das Konto in Schweizer Franken sein?
Nein. Viele Banken bieten auch Konten in Euro, US-Dollar oder andern Währungen an.
Quelle: www.swissbanking.org
Wie sicher sind Schweizer Banken?
Alle in der Schweiz tätigen Banken benötigen eine Lizenz der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK). Die EBK, die dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht angehört, reguliert und überwacht alle Banken der Schweiz gemäss den Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Diese Standards beziehen sich nicht nur auf die angemessene Eigenkapital- und Kapitalausstattung der Banken, sondern auch auf die ganze Palette der einzuhaltenden Vorsichts- und Verhaltensregeln. Als zusätzliche Sicherheitsmassnahme definiert das schweizerische Recht sogar höhere Kapitalanforderungen als der Basel Capital Accord. Deshalb zählen die Schweizer Banken unzweifelhaft zu den sichersten der Welt.
Quelle: www.swissbanking.org
Wie «geheim» sind Schweizer Banken?
In der Schweiz wurde die Privatsphäre des Einzelnen – die sich auch immer auf seine Finanzen erstreckte – seit jeher als schützenswertes Gut betrachtet. Umfragen haben wiederholt bestätigt, dass die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für die Beibehaltung dieses Schutzes der Privatsphäre ist. Das hohe Mass an Diskretion, das die Schweizer Banken ihren in- und ausländischen Kundinnen und Kunden gewähren, ist jedoch nicht absolut. Insbesondere bietet das Bankkundengeheimnis keinen Schutz für Kriminelle. Es kann bei Strafuntersuchungen grundsätzlich durchbrochen werden. Es ist unser Ziel, dass die Privatsphäre unbescholtener Bankkunden gewahrt wird, gleichzeitig jedoch Kriminelle mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt werden.
Quelle: www.swissbanking.org
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