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Häufig gestellte Fragen zu
Korrekter Ausdruck: «Bankkundengeheimnis»
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Was versteht man unter Bankkundengeheimnis?
Das Bankkundengeheimnis umfasst die Pflicht der Bank, über alle Tatsachen, die ihre Kunden betreffen, Ver-schwiegenheit zu wahren. Es ist gleichzeitig auch ein Recht des Kunden, denn dieser, nicht die Bank, ist Eigen-tümer der geschützten Daten und Informationen. Das Bankkundengeheimnis schützt somit die Privatsphäre der Bankkunden. Es ist mit anderen Berufsgeheimnissen wie dem Arzt- oder dem Anwaltsgeheimnis vergleichbar. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Grundpfeiler der schweize-rischen Rechtsordnung, der auch in der Bundesverfassung verankert ist (Art. 13 BV).
Quelle: www.swissbanking.org
Schützt das Bankkundengeheimnis auch Kriminelle?
Nein, das Bankkundengeheimnis ist nicht schrankenlos, sondern kennt klare Grenzen. Die Schweizer Banken sind in Strafverfahren der Justiz gegenüber zur Auskunft verpflichtet, grundsätzlich und unabhängig davon, ob die Straftat im Inland oder im Ausland verübt worden ist. Im internationalen Vergleich hat die Schweiz das organisierte Verbrechen und die Geldwäscherei stets sehr erfolgreich bekämpft. Die Schweiz hat einen der saubersten Finanzplätze überhaupt.
Quelle: www.swissbanking.org
Kann man in der Schweiz ein Konto anonym eröffnen?
Nein, das ist nicht möglich. Die Banken befolgen die «Know-your-customer»-Regeln, die von den Mitarbeitern verlangen, dass sie bei jeder Kontoeröffnung den Kunden identifizieren und ggf. den wirtschaftlich Berechtigten feststellen müssen. Die äusserst strengen, international anerkannten Regeln für die Identifikation ihrer Kunden haben übrigens die Banken selbst aufgestellt, um Gelder krimineller Herkunft abzuwehren.
Quelle: www.swissbanking.org
Aber die Nummernkonten sind doch anonym?
Nein, entgegen den Aussagen in Kriminalromanen, Spionagefilmen und in den Medien existieren in der Schweiz keine anonymen Konten. Die Namen der Inhaber von Nummernkonten sind bekannt, allerdings nur einem kleineren Kreis von Leuten innerhalb einer Bank. In Bezug auf das Bankkundengeheimnis gibt es zwischen Nummern- und anderen Konten keine Unterschiede.
Quelle: www.swissbanking.org
Verhindert das Bankkundengeheimnis die internationale Harmonisierung der Steuern?
Jeder Staat ist selber verantwortlich für ein gerechtes Steuersystem und eine vernünftige Steuerbelastung. Regierungen müssen sich bewusst sein, dass eine zunehmende Steuerbelastung die Attraktivität eines Landes schwächt und die Steuerzahler veranlasst, einer als unverhältnismässig empfundenen Belastung auszuweichen. Die Lösung ist deshalb nicht in einer Steuerharmonisierung, sondern in einer Förderung des Steuerwettbewerbs zu suchen. Diesem Ziel ist das Bankkundengeheimnis bestimmt nicht hinderlich.
Quelle: www.swissbanking.org
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